FFM
 

Fernwartung

Download

>>> Alle Windows-Versionen klicken HIER <<<

 
Ablauf
  1. richtige Datei für Ihr Betriebssystem herunterladen (siehe oben) - eventuelle Sicherheitsmeldungen dabei bestätigen
  2. Datei ausführen - eventuelle Sicherheitsmeldungen dabei bestätigen
  3. unser Fernwartungspersonal teilt Ihnen eine fünfstellige PIN mit
  4. diese PIN in das Eingabefeld eingeben - auf OK klicken

Die Fernwartung ist nur im Zeitraum zwischen Eingabe der PIN (bzw. dem Klick auf OK) und der Beendigung der Sitzung möglich. Soll danach eine neue Verbindung hergestellt werden, ist die Eingabe einer neuen Session-PIN durch den Auftraggeber erforderlich.

Sie werden durch eine Systemnachricht über Betreten und Verlassen Ihres Systems informiert.

 
Fernwartungsbedingungen & Datenschutzerklärung

Mit Ausführen der o.g. Datei kommt folgender

Fernwartungsvertrag

zwischen Ihnen als als Auftraggeber und dem jeweiligen von Ihnen mit der Fernwartung beauftragten Unternehmen der "Rhein-Main Aktiv"-Gruppe als Auftragnehmer zustande:

§ 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Arbeiten nach diesem Vertrag ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers durchzuführen und dazu auch nur Mitarbeiter einzusetzen, die fachlich geeignet sind und die er auf das Datengeheimnis verpflichtet hat. Die von ihm eingesetzten Mitarbeiter teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit und händigt ihm auf Verlangen auch eine Kopie der Verpflichtungserklärung aus. 

(2) Der Auftragnehmer darf von den ihm eingeräumten Zugriffsrechten nur in dem Umfang Gebrauch machen, der für die Durchführung der Wartungsarbeiten unverzichtbar ist.

§ 2 Zweckbindung

(1) Personenbezogene Daten, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags bekannt werden, darf der Auftragnehmer nur für Zwecke der Fernwartung verwenden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist dem Auftragnehmer untersagt. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt.

(2 Nicht mehr benötigte Unterlagen mit personenbezogenen Daten und Dateien dürfen erst nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber datenschutzgerecht vernichtet werden.

(3) Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Datenträger des Auftragnehmers sind danach physisch zu löschen. Test- und Ausschussmaterial ist unverzüglich zu vernichten oder dem Auftraggeber auszuhändigen.

§ 3 Subauftragnehmer

Die Einschaltung eines Subunternehmers durch den Auftragnehmer ist zulässig, soweit dieser fachlich geeignet und auf das Datengeheimnis verpflichtet wurde. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle vertraglich sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen auch gegenüber Subunternehmern gelten. Er hat die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig zu überprüfen.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

(1) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

(2) Der Auftraggeber hat das Recht, Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung zu erteilen. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

§ 5 Kontrollrecht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, beim Auftragnehmer und von jedem anderen Ort zu kontrollieren, ob der Auftragnehmer die Wartungsarbeiten fach- und sachgerecht ausführt. Dies umfasst die Kontrolle der gesamten von den Wartungsarbeiten betroffenen Hard- und Software und sämtlicher Betriebsabläufe sowie das Betreten der Geschäftsräume des Auftragnehmers während der betriebsüblichen Zeiten.

(2) Der Auftraggeber kann sich zur Ausübung seines Kontrollrechts Dritter bedienen.

§ 6 Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen

(1) Der Aufbau der Fernwartungsverbindung kann technisch nur durch den Auftraggeber erfolgen; Fernwartungsarbeiten dürfen nur mit seiner Zustimmung begonnen werden.

(2) Nach dem Download und Ausführen der Fernwartungsdatei teilt der ausführende Techniker dem Auftraggeber eine fünfstellige PIN-Nummer mit, die dieser in die Fernwartungsmaske eingibt. Anschließend bestätigt er den Vorgang mit "OK". Ab diesem Zeitpunkt kann das Fernwartungspersonal eine Verbindung mit dem Rechner des Auftraggebers herstellen. Nach Trennung der Verbindung, kann das Fernwartungspersonal nur durch Eingabe einer neuen PIN durch den Auftraggeber wieder auf das System zugreifen.

(3) Der Auftraggeber protokolliert die Fernwartungsaktivitäten des Auftragnehmers mit Datum, Uhrzeit und Benutzerkennung automatisch, überprüft die Protokolle und bewahrt die Protokolle für ein Jahr auf.

(4) Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer nur die Zugriffsrechte ein, die dieser zur Durchführung der Fernwartungsarbeiten tatsächlich benötigt. Er stellt sicher, dass der Auftragnehmer nur insoweit auf gespeicherte personenbezogene Daten zugreifen kann, als dies zur Durchführung der Fernwartungsarbeiten unerlässlich notwendig ist.

(5) Der Auftragnehmer darf von den ihm eingeräumten Zugriffsrechten nur in dem für die Durchführung der Fernwartungsarbeiten unerlässlich notwendigen Umfang Gebrauch machen.

(6) Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten nur dann vom DV-System des Auftraggebers abziehen und auf sein eigenes kopieren, wenn er dafür zuvor die ausdrückliche Erlaubnis des Auftraggebers eingeholt hat.

(7) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fernwartungsarbeiten von einem Kontrollbildschirm aus zu verfolgen und jederzeit abzubrechen. Soweit der Auftragnehmer daran mitwirken muss, gewährleistet er, dass dies möglich ist.

(8) Der Auftragnehmer muss personenbezogene Daten, die er bei der Fernwartung erhalten hat, unverzüglich löschen oder dem Auftraggeber zurückgeben, wenn sie für die Durchführung der Fernwartungsarbeiten nicht mehr erforderlich sind. Etwaige dem Auftragnehmer übergebene Papierausdrucke mit personenbezogenen Daten muß der Auftragnehmer nach Abschluss der Fernwartungsarbeiten unverzüglich zurückgeben.

§ 7 Vergütung

(1) Sofern nichts abweichendes schriftlich vereinbart wird und keine Garantie- oder Gewährleistungshandlung vorliegt, beträgt der Stundensatz des Auftragnehmers 80,00 €.

(2) Fernwartungen sind oft ein preisgünstiges Mittel, um Fehlersuchen vorab einzugrenzen, den hierfür idealerweise einzusetzenden Techniker zu ermitteln oder die Wirtschaftlichkeit einer Störungsbeseitigung einzuschätzen. Entsprechend werden auch Fernwartungszeiten, die (noch) nicht zu einer Fehlerbehebung führen, abgerechnet, es sei denn, es wird schriftlich etwas abweichendes vereinbart.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach Maßgabe seiner Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen dem Auftraggeber für sämtliche Schäden, die der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter bzw. die von ihm mit der Vertragsdurchführung Beauftragten bei der Erbringung der vertraglichen Leistung schuldhaft verursachen.

 
MZ